UNIQUE Ideenwettbewerb 2025: Greifswald denkt voraus

Beim 20. UNIQUE Ideenwettbewerb präsentierten 24 Teams am 19. Juni 2025 ihre innovativen Geschäftsvorschläge, von nachhaltiger Technologie über Bildungsangebote bis hin zu modernen Gesundheitslösungen. Die besten Konzepte wurden prämiert. Der UNIQUE ist ein regionaler Gründungswettbewerb in Greifswald, der innovative Ideen aus Hochschule und Forschung fördert. Er wird von der WITENO GmbH in Kooperation mit der Universität Greifswald und den regionalen Forschungsinstituten organisiert.

Bei den Forschenden/Alumni/Externe überzeugte Dr. Theresa Kordaß mit einem Projekt zur Entwicklung personalisierter Krebstherapien. Die „Greifswalder Protonenbatterie“ erreichte Platz zwei mit einer nachhaltigen Alternative zu herkömmlichen Batterien. Auf Platz drei landete „ORCA“, eine Vorrichtung für tierversuchsfreie Testverfahren in Wissenschaft und Industrie.

„Im Vorfeld fanden wir unsere Idee richtig gut, dann haben wir hier gesehen, was für unfaßbar tolle Projekte es gibt – da dachten wir, wir gewinnen nichts, nehmen aber Erfahrung mit“, so Jacqueline Geister vom Team Koda. Dr. Keyvan Malaie betonte: „Für mich als Forscher an der Uni war das eine große Gelegenheit, mich mit verschiedenen Menschen zu vernetzen und Ideen auszutauschen, die aus ganz verschiedenen Hintergründen entstanden sind.“

In der Kategorie Studierende/Auszubildende gewann das Team „Koda“ mit einer funktionalen Bio-Limonade, die Wissenschaft, Selfcare und Lifestyle vereint. Der zweite Platz ging an „WiderWorte“, eine Plattform für rassismuskritische Schulentwicklung. Den dritten Platz belegte „Healthy Desk“ mit einer digitalen Lösung zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz.

Neben den Hauptpreisen wurden Sonderpreise verliehen: Der Medienpreis sowie ein Sonderpreis der Inter Medien Networks GmbH gingen an Koda und Sequence Concept. Der Sonderpreis Gesundheitswirtschaft von BioCon Valley M-V e.V. wurde an ORCA vergeben. Der Publikumspreis beim Gründungsstammtisch „Himmel der Möwen“ ging an die Greifswalder Protonenbatterie.

Die Jury zeigte sich beeindruckt von der Vielfalt und Qualität der Einreichungen. „Der Ideenwettbewerb beweist eindrucksvoll, wie viel Kreativität und Gestaltungswille in Mecklenburg-Vorpommern steckt“, so Jurymitglied Dr. Gudrun Mernitz von der WITENO GmbH

UNIQUE Ideenwettbewerb
Der UNIQUE Ideenwettbewerb ist ein regionaler Gründungswettbewerb in Greifswald, der innovative Ideen aus Hochschule und Forschung fördert. Der Wettbewerb wird im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit) durchgeführt und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) kofinanziert, er ist Teil des landesweiten Vorhabens „inspired. der Ideenwettbewerb. In MV.“. UNIQUE wird von der WITENO GmbH (seit 2020) in Kooperation mit der Universität Greifswald und den regionalen Forschungsinstituten organisiert.

Die Preisgelder stammen von Unterstützer:innen und Sponsor:innen: Sparkasse Vorpommern; ESB Invest Vorpommern GmbH; Inter Medien Networks GmbH; FilmVision Marten Kählert; Universitäts- und Hansestadt Greifswald; Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH; Hardtke · Svensson & Partner mbB; I.B.U. Projekt GmbH; BioCon Valley Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Ansprechpartnerin: Lia Mertens | mertens@witeno.de | 015126161387

Zwei Hackathon-Gewinnerteams: Ideenwettbewerb des führenden deutschen Aktivkohleproduzenten AdFiS abgeschlossen

AdFiS-Hackathon Finale: Gewinnerteams, Juroren und Organisationsteam, 22.05.2025 Gut Gremmelin
(Foto: WITENO/BioBoosters)

Sechs aufregende Hackathon-Wochen gingen am 22. Mai 2025 zu Ende, und es gibt gleich zwei Gewinner: Das schwedisch-italienische Team LuMiB und das Team Bio4Act unter Federführung der Universität Kassel. Ziel war es, die Produktion von Aktivkohle nachhaltiger und effizienter zu gestalten. Im Rahmen des BioBoosters-Projektes wurde dazu ein Hackathon organisiert, für den der führende deutsche Aktivkohleproduzent, die AdFiS Products GmbH aus dem mecklenburgischen Teterow, im Rahmen des BioBoosters-Projektes die Problemstellung für den Wettbewerb beisteuerte.

Aktivkohle ist ein Schlüsselprodukt für industrielle Reinigungsprozesse etwa der Feinentschwefelung von Biogas, Siloxan- und Ammoniakentfernung aus Deponie- und Klärgas und Abluft. Die Nachfrage nach Aktivkohle ist enorm und stark zunehmend, der Herstellungsprozess ist energieintensiv. Vor diesem Hintergrund hat die Teterower AdFiS Products GmbH, der führende deutsche Hersteller von Aktivkohle, eine entsprechende Aufgabenstellung für einen Ideenwettbewerb ausgegeben. In dem international ausgeschriebenen Hackathon suchten Projektteams nach Ansätzen für höhere Energieeffizienz im Aktivierungsprozess und nach alternativen Bindemitteln für die Herstellung von Aktivkohlepellets. Die Organisation des AdFiS-Hackathons übernahm die WITENO GmbH im Rahmen des aus EU-Mitteln geförderten BioBoosters-Projekts.

Gewinnerteams aus Schweden und Italien sowie Deutschland

Vier Forscherteams hatten es mit ihren Ideen in die Endrunde des Hackathons geschafft. Im Finale konnten

  • Team LuMiB, in dem sich Forschende der Technischen Universität Luleå/Schweden und des LignoCellulosic Labs der Universität Mailand/Italien zusammengetan hatten,

und

  • Team Bio4Act aus Forschenden der Universität Kassel

die Fachjury aus Vertretern der AdFiS Products GmbH und der Organisatoren überzeugen.

Das Team LuMiB sieht in der von ihm vorgeschlagenen Lösung den Einsatz von Lignin-basierten Nanomaterialien vor, um Porosität und Wirksamkeit der Aktivkohle zu verbessern. Das Team Bio4Act schlägt den Einsatz von biologisch gewonnenen Ölen und Teeren vor als alternative Bindemittel für eine energieeffizientere Herstellung von Aktivkohlepellets. Der Bedarf für zusätzliche chemische Zuschlagstoffe kann dadurch verringert werden bei gleichzeitiger Erhöhung des Kohlenstoffanteils der Pellets.

Innovationen mit Potenzial

Die AdFiS Products GmbH wertet den Wettbewerb als vollen Erfolg: „Die Lösungsvorschläge sind qualitativ so hochwertig, dass sie Grundlagen von neuen Technologien im Bereich der Aktivkohleherstellung werden könnten. Es werden erste Versuche, Machbarkeitsstudien und Projekte folgen“, so Thomas Stifft, CEO der AdFiS Products GmbH.

MV-Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank, der ebenfalls auf Gut Gremmelin anwesend war, stellt die Bedeutung der internationalen Kooperation heraus: „Der AdFiS-Hackathon zeigt eindrucksvoll, welches Potenzial auch hier vor Ort in Mecklenburg-Vorpommern durch die Zusammenarbeit mit unseren Partnern in ganz Europa genutzt werden kann. So können wir unsere regionalen Produktionsstandorte stärken und unsere Abhängigkeit von Importen verringern.“

Auch die Teams ziehen eine positive Bilanz des Wettbewerbs. Bio4Act- der Uni Kassel: „Der BioBoosters Hackathon bot einen einzigartigen und wirklich wertvollen Rahmen, um unterschiedliche, sich ergänzende Perspektiven zusammenzubringen und gemeinsam eine klar definierte Herausforderung zu lösen – etwas, das auf konventionellem Wege schwierig und zeitaufwändig wäre.“

Das LuMIB-Team lobt die hochkarätigen Wettbewerber: „Die Teilnahme am AdFiS Hackathon war für LuMiB eine einzigartige Gelegenheit, ihr Konzept mit den Konzepten der anderen Teilnehmenden zu vergleichen, die alle für ihre wissenschaftliche Exzellenz bekannt sind.“ Als Team, das aus akademischen Forschungsgruppen hervorgegangen ist, begrüßt LuMiB solche Plattformen, die dabei helfen, ihre Forschungsergebnisse in die industrielle Anwendung zu bringen: „Der AdFiS-Hackathon ist ein gutes Beispiel dafür, wie angewandte Forschung beschleunigt werden kann.“

Auch Frau Dr. Gudrun Mernitz von der WITENO GmbH zeigt sich nach Abschluss des Hackathons begeistert: „Zu sehen, wie zufrieden sowohl der Challengegeber als auch die teilnehmenden Teams mit dem Ergebnis des Hackathons sind, ist für uns sehr wertvoll. Es war ein unglaublich vertrauensvolles Miteinander und ganz wunderbar auf die Bedarfe von AdFiS ausgerichtet. Und natürlich freuen wir uns, unseren Anteil daran beizutragen, dass die Produktion von Aktivkohle in Deutschland und Europa nachhaltiger und unabhängiger werden kann.“

Weiterführende Informationen

AdFiS Products GmbH

Mehr als 1.800 Tonnen Aktivkohle produziert die AdFiS GmbH pro Jahr am Standort Teterow südlich von Rostock. Sie ist damit seit 2014 deutscher Marktführer. Eingesetzt wird die Aktivkohle zur Reinigung von technischen Gasen, zur Entschwefelung bspw. von Biogas oder zur Entfernung von Siloxanen und Kohlenwasserstoffen aus Verbrennungsgasen von Kläranlagen und Deponien.

AdFiS GmbH | https://www.adfis.de/

 

BioBoosters – mehr Nachhaltigkeit durch biogene Rohstoffe

Die WITENO GmbH setzt den AdFiS-Hackathon im Rahmen des BioBoosters-Projektes um. Mit BioBoosters sollen innovative Konzepte, Spitzentechnologien und Ausrüstung identifiziert werden, mit denen sich biogene Rohstoffe effektiv nutzen lassen. BioBoosters wird durch das Baltic Sea Region-Programm gefördert.

BioBoosters | https://interreg-baltic.eu/project/bioboosters/

WITENO GmbH | https://witeno.de

 

Pressekontakt

Dr. Gudrun Mernitz | WITENO GmbH
+49 3834-515 0
mernitz[at]witeno.de
Web: www.witeno.de

 

Florian Beuß ist neuer Geschäftsführer

Florian Beuß ist neuer Geschäftsführer

Greifswald, 01. Juni 2025 – Die WITENO GmbH, Wissenschafts- und Technologieparks Nord°Ost in Greifswald, freut sich, Florian Beuß als neuen Geschäftsführer begrüßen zu dürfen.

Mit Florian Beuß an der Spitze setzt WITENO auf eine erfahrene Führungspersönlichkeit, die umfassende Expertise in den Bereichen Planung, Digitalisierung, Arbeitsorganisation sowie im Innovationsmanagement mitbringt. Herr Beuß war zuletzt am Fraunhofer IGP in leitender Funktion tätig und hat dort erfolgreich Projekte zur Digitalisierung und Optimierung von Produktions- und Logistikprozessen verantwortet.

„Mit Florian Beuß gewinnen wir einen innovativen und vernetzten Geschäftsführer, der die Entwicklung unseres Unternehmens und die Stärkung des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Greifswald maßgeblich vorantreiben wird“, erklärt Mirja Lin, Prokuristin und Interimsgeschäftsführerin der WITENO GmbH.

WITENO ist seit über 30 Jahren eine zentrale Plattform für den Technologie- und Wissenstransfer in Mecklenburg-Vorpommern. Als Betreiber von Büro-, Labor- und Produktionsflächen unterstützt das Unternehmen Start-ups, junge Unternehmen und etablierte KMU auf ihrem Weg zu Wachstum und Erfolg.

Florian Beuß freut sich auf die neue Aufgabe: „Ich sehe großes Potenzial in der weiteren Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft in der Region und möchte gemeinsam mit dem Team von WITENO innovative Impulse setzen.“

Ein herzlicher Dank gilt auch Mirja Lin, die in der Übergangszeit die Geschäftsführung souverän übernommen hat – ihr Engagement war für uns eine wertvolle Stütze. Ebenso möchten wir auch unserem Prokuristen,  Martin Nätscher, danken, der als Teil der Geschäftsleitung in dieser Zeit gemeinsam mit Mirja die Fahne hochgehalten und maßgeblich zur Stabilität beigetragen hat.

Über WITENO GmbH:
Die WITENO GmbH betreibt den Wissenschafts- und Technologiepark Nord°Ost in Greifswald und bietet umfassende Infrastruktur, Beratung und Services für Unternehmen aus den Bereichen Biotechnologie, Medizintechnik, digitale Wirtschaft und weiteren Zukunftsbranchen.

Für Rückfragen:
Anke Götting
Projektkoordinatorin Öffentlichkeitsarbeit
WITENO GmbH
Walther-Rathenau Straße 49a
17489 Greifswald
E-Mail: goetting@witeno.de

Ideen gesucht! UNIQUE Ideenwettbewerb geht in die nächste Runde  

Der Startschuss ist gefallen – noch bis zum 03. Juni können Bewerbungen für den UNIQUE Ideenwettbewerb eingereicht werden. Gesucht werden innovative, nachhaltige oder gesellschaftlich relevante Ansätze – vom cleveren Produkt über digitale Services bis hin zu neuen Technologien. 

Der Wettbewerb bietet kreativen Köpfen die Chance, ihre Projekt- oder Gründungsideen sichtbar zu machen und professionelles Feedback zu erhalten. Er richtet sich an Menschen mit innovativer Idee aus Greifswald und dem Landkreis, sowie Studierende, Mitarbeitende und Alumni der Universität Greifswald. Insgesamt werden Preise im Wert von 22.000€ vergeben. 

„Der UNIQUE Ideenwettbewerb ist für viele Teilnehmende der erste Schritt sich mit ihrer Idee auseinander zu setzen.“, sagt Lia Mertens, Projektmanagerin der WITENO GmbH. „Wir möchten Mut machen, den Projekten eine Bühne zu geben – auch wenn sie noch nicht bis ins letzte Detail ausgereift sind.“ 

Die besten Einreichungen werden von einer Fachjury aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik bewertet und zur Teilnahme an der Prämierungsveranstaltung eingeladen. Auf die Gewinner:innen, der beiden Kategorien „Studierende & Auszubildende“, sowie „Forschende & Absolvent:innen & Externe“ warten jeweils Preisgelder in Höhe von 3.500€, sowie Medienpreise im Wert von 15.000€, individuelles Feedback und weitere Unterstützungsangebote für die Weiterentwicklung ihrer Ideen. 

Die Ideenskizze kann ab sofort online über die Website unique.uni-greifswald.de eingereicht werden. 

Weitere Informationen, Teilnahmebedingungen und Hinweise zur Ideeneinreichung sind ebenfalls dort abrufbar. 

Weitere Informationen 

Der Ideenwettbewerb wird seit 2006 ausgerichtet, um Studierende, Forschende sowie Alumni der Universität Greifswald, sowie seit 2023 innovative Ideenträger:innen aus Greifswald und dem Landkreis bei der Entwicklung ihrer Ideen bis zur Gründung eines Unternehmens zu unterstützen. Seit 2020 wird UNIQUE von der WITENO GmbH in enger Kooperation mit der Universität Greifswald und gemeinsam mit dem Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V. (INP) Greifswald, dem Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, Teilinstitut Greifswald, sowie dem Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Insel Riems durchgeführt. Er ist Teil der landesweiten Initiative „inspired. Der Ideenwettbewerb. In MV.“ und wird im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit durchgeführt und durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) Ko-Finanziert.  

UNIQUE wird in besonderer Weise von der Sparkasse Vorpommern mit ihrer Tochter der ESB Invest Vorpommern GmbH, FilmVision Marten Kählert sowie der Inter Medien Networks GmbH unterstützt. Die Preisgelder für den UNIQUE Ideenwettbewerb  werden außerdem von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Hardtke · Svensson & Partner mbB, I.B.U. Projekt GmbH ermöglicht.  

Kontakt: 
Lia Mertens 
WITENO GmbH 
mertens@witeno.de 
+49 151 26161387 

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023 gem. § 14 Abs. 5 KPG M-V

  1. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des unabhängigen Abschlussprüfers

An die WITENO GmbH, Greifswald

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der WITENO GmbH, Greifswald, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der der WITENO GmbH, Greifswald, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
    Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 KPG MV 

Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen 

Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 KPG MV haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.

Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 1 bis 16, durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 1 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.“

Stralsund, den 24. Juni 2024

BTR SUMUS GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Julian Dietrich (Wirtschaftsprüfer)

 

2. Die Gesellschafterversammlung der WITENO GmbH hat am 12.07.2024 folgenden Beschluss gefasst:

    Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss 2023 der WITENO GmbH fest;

    a) genehmigt den Lagebericht 2023 der WITENO GmbH;
    b) erteilt dem Geschäftsführer der WITENO GmbH Entlastung;
    c) beschließt den Jahresüberschuss 2023 der WITENO GmbH i. H. v. 71.120,97 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

    3. Der Jahresabschluss 2023, der Lagebericht und das Schreiben des Landesrechnungshofes werden in der Zeit vom 01.-20.11.2024 in den Räumen der Gesellschaft, Walther-Rathenau-Str. 49a, Greifswald, öffentlich ausgelegt und sind während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehbar.

     

    Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022

    Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022 gem. § 14 Abs. 5 KPG

    1. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers

    An die WITENO GmbH, Universitäts- und Hansestadt Greifswald

    Prüfungsurteile

    Wir haben den Jahresschluss der WITENO GmbH, Greifswald, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WITENO GmbH, Greifswald, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

    Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

    • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und
    • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

    Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

    Grundlage für die Prüfungsurteile

    Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

    Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

    Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

    Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

    Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

    Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

    Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

    Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

    Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

    Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

    Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

    • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
    • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
    • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
    • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
    • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
    • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
    • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

    Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

    SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

    Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 KPG M-V

    Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen

    Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 KPG MV haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.

    Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben.

    Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

    Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.

    Verantwortung des Abschlussprüfers

    Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 1 bis 16, durchgeführt.

    Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 1 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.

    Stralsund, den 24. Juli 2023

    BTR SUMUS GmbH

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    gez. Jörn Schröder (Wirtschaftsprüfer)

    2. Die Gesellschafterversammlung der WITENO GmbH hat am 12.09.2023 folgenden Beschluss gefasst:

    a) genehmigt den Lagebericht 2022 der WITENO GmbH;
    b) erteilt dem Geschäftsführer der WITENO GmbH Entlastung;
    c) beschließt den Jahresfehlbetrag 2022 der WITENO GmbH i. H. v. 231.942,39 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

    3. Der Jahresabschluss 2022, der Lagebericht und das Schreiben des Landesrechnungshofes werden in der Zeit vom 01.-20.11.2024 in den Räumen der Gesellschaft, Walther-Rathenau-Str. 49a, Greifswald, öffentlich ausgelegt und sind während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehbar.

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