BioBoosters-Hackathon-Modell stärkt Zusammenarbeit zur Kreislaufbioökonomie in Europa

Das BioBoosters Innovationsnetzwerk feiert den erfolgreichen Abschluss eines dreijährigen Pilots, in dem das eigene Hackathon‑Modell für Open Innovation im gesamten Ostseeraum ausgerollt wurde. Ursprünglich in Finnland entwickelt und erstmals angewendet, wurde der Ansatz gemeinsam mit regionalen Partnern getestet und weiterentwickelt – und hat sich als wirkungsvolles, übertragbares Instrument zur Beschleunigung nachhaltiger Innovation und sektorübergreifender Zusammenarbeit in der Kreislaufbioökonomie erwiesen.

„BioBoosters hat gezeigt, dass regionale Zusammenarbeit und gemeinsames Experimentieren zu greifbaren Ergebnissen führen können“, sagt Anni Hintikka, Chief Specialist an der JAMK University of Applied Sciences. „Das Hackathon‑Modell hilft, Unternehmensbedarfe mit Innovationskapazitäten zu verbinden – und verwandelt Ideen in wirkungsvolle Lösungen für die Praxis.“

Nachgewiesene Ergebnisse aus dem Ostseeraum

Die BioBoosters-Hackathon-Initiative, umgesetzt im Rahmen des Interreg Baltic Sea Region Programms, brachte Akteurinnen und Akteure aus neun Partnerregionen zusammen, um den Ansatz zu pilotieren und anzupassen. Über den Zeitraum von drei Jahren wurden beeindruckende Ergebnisse erzielt:
· 18 unternehmensgetriebene Hackathons, in denen über 120 Lösungsideen validiert wurden
· 246 Teams aus mehr als 20 Ländern, die sich für eine Teilnahme beworben haben
· 23 F&E- und Geschäftspartnerschaften, darunter 13 internationale Kooperationen
· Über 500 eingebundene Expertinnen und Experten sowie mehr als 1.800 vernetzte Fachleute in der BioBoosters-Community

Rückmeldungen der Teilnehmenden bestätigen den Mehrwert des Modells: 98% der Challenge-Geber erhielten eine vielversprechende Lösung, 95% der Innovator:innen gewannen neues Know-how und 94% stimmten zu, dass Hackathons ein wirksames Instrument zum Aufbau von Partnerschaften und zum Testen von Ideen sind.

Auch Mentor:innen und Organisator:innen heben die breitere Wirkung hervor: 94% sehen in dem Modell eine Unterstützung für die grüne Transformation, 93% erkennen einen Beitrag zum Wachstum der Bioökonomie, und 92% bestätigen seine Rolle beim Transfer guter Praktiken zwischen den Regionen.

Von regionalen Piloten zum skalierbaren Modell

Das BioBoosters-Hackathon-Modell, ursprünglich von der JAMK University of Applied Sciences entwickelt, wurde im Rahmen des Piloten an die Anforderungen und Kontexte der Partnerregionen angepasst. Der Prozess hat sich als wirksam erwiesen, um Start-ups, KMU, Forschende und große Industrieunternehmen zusammenzubringen und so resilientere und nachhaltigere Innovationsökosysteme aufzubauen.

Mittlerweile dient das Modell als erprobter, skalierbarer Rahmen, den jede Innovationsagentur oder jedes regionale Innovationszentrum nutzen kann, um grüne und digitale Transformationen durch offene, herausforderungsorientierte Innovation voranzutreiben.

Begleitende Maßnahmen: Accelerator und AgriVenture Finland

Parallel zum Hackathon-Piloten verband der BioBoosters-Accelerator sieben europäische Wachstumsunternehmen mit großen Industriepartnern wie Valtra, AGCO Power, Neste, Lantmännen und Innovestor. Diese Kooperationen trieben Lösungen in den Bereichen Smart Farming, saubere Energie und Emissionsberichterstattung entlang der Wertschöpfungskette Lebensmittel voran.

Zudem versammelte AgriVenture Finland 2025 nahezu 450 internationale Teilnehmende und stellte neue Technologien und zirkuläre Lösungen in der Landwirtschaft in den Mittelpunkt. Der Gewinner des Pitching-Wettbewerbs, NPHarvest, wurde für seine Innovation zur Umwandlung von Abwasser in Düngemittel ausgezeichnet – ein Paradebeispiel für angewandte Kreislaufbioökonomie.

Ausblick

Während sich das BioBoosters-Netzwerk über die Pilotphase des Projekts hinaus weiterentwickelt, steht das Hackathon-Modell heute als erprobter Rahmen für europäische Zusammenarbeit bereit. Indem es Menschen, Ideen und Branchen verbindet, trägt BioBoosters dazu bei, langfristige Innovationskapazitäten und Wachstum in der Kreislaufbioökonomie in ganz Europa zu stärken.

Der „Impact Review 2025“ ist eine Publikation der JAMK University of Applied Sciences und online verfügbar unter: https://www.theseus.fi/bitstream/handle/10024/901966/JAMKJULKAISUJA3492025_web.pdf?sequence=2&isAllowed=y.

Über BioBoosters

Die Initiative wurde durch das Interreg Baltic Sea Region Programme der Europäischen Union kofinanziert. Zum BioBoosters-Netzwerk gehören die JAMK University of Applied Sciences (Finnland), Paper Province und BioFuel Region (Schweden), die Vidzeme Planning Region (Lettland), die Estonian University of Life Sciences und das Pärnu County Development Centre (Estland), die Foundation for Education and Social Dialogue „PRO CIVIS“ (Polen), WITENO GmbH (Deutschland) sowie der Sunrise Valley Science and Technology Park (Litauen).

Pressekontakte:
Gudrun Mernitz – mernitz@witeno.de

Weitere Informationen:
Projektseite: https://interreg-baltic.eu/project/bioboosters/
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/bioboosters/
YouTube: https://www.youtube.com/@BioBoostersNetwork
Publikation: https://www.theseus.fi/bitstream/handle/10024/901966/JAMKJULKAISUJA3492025_web.pdf?sequence=2&isAllowed=y

Neue Publikation „Boosting Circular Transition“ zeigt, wie Hackathons Europas Kreislauf-Bioökonomie voranbringen

Neue Publikation präsentiert drei Jahre Erfahrung mit offenen Innovationsprozessen aus dem Ostseeraum-Projekt BioBoosters

Jyväskylä (Finnland) – Europas Transformation hin zu einer nachhaltigeren und zirkulären Bioökonomie erhält frischen Auftrieb. Die neu erschienene Publikation „Boosting Circular Transition“ fasst die Erkenntnisse aus drei Jahren intensiver Zusammenarbeit im Projekt BioBoosters – Boosting the Circular Transition zusammen. Das Interreg-Ostseeraumprojekt brachte Innovationszentren aus neun europäischen Regionen zusammen, um zu erforschen, wie Hackathons als Instrument offener Innovation die grüne Transformation beschleunigen können.

Die Bilanz kann sich sehen lassen:

  • 18 praxisorientierte Hackathons mit über 120 geprüften Lösungsideen

  • 246 Teams aus mehr als 20 Ländern, die sich für die Teilnahme beworben haben

  • 23 neue F&E- und Geschäftspartnerschaften, davon 13 international

  • Mehr als 500 Expertinnen und Experten sowie 1.800 Fachleute, die sich in der BioBoosters-Community vernetzt haben

„Die Publikation bündelt unser gemeinsam aufgebautes Wissen rund um offene Innovationsmethoden, die Kreislaufbioökonomie und interregionale Spezialisierungsstrategien“, erklärt Anna Aalto, Projektleiterin von BioBoosters. „Sie zeigt, wie der Hackathon-Ansatz nachhaltige Kooperationen hervorbringt und echte Innovationen ermöglicht – über Grenzen hinweg.“

Das Buch beleuchtet den BioBoosters-Hackathon als strukturierten Innovationsprozess, bei dem Wirtschaft, Wissenschaft und Politik gezielt zusammenarbeiten. Leserinnen und Leser erfahren, wie Herausforderungen definiert, Teams gewonnen und Innovationsideen bis zum Proof-of-Concept entwickelt werden. Dabei geht es nicht nur um Methodik, sondern auch um die Frage, wie diese Form offener Innovation zur Umsetzung der EU-Strategien für Kreislaufwirtschaft und regionale Smart Specialisation beiträgt – etwa durch Abfallreduktion, nachhaltige Produktion und effizientere Ressourcennutzung.

„Das BioBoosters-Modell hat gezeigt, dass praxisnahe Herausforderungen, kombiniert mit offener Innovation, akademischer Beteiligung und gezieltem Mentoring, sowohl visionäre als auch umsetzbare Ergebnisse hervorbringen“, betont Katrin Kepp, Leiterin des Centre of Bioeconomy an der Estonian University of Life Sciences. „Es stärkt internationale Netzwerke und befähigt Teilnehmende, gemeinsam Lösungen für eine nachhaltigere Bioökonomie zu entwickeln.“

Verfasst wurde „Boosting Circular Transition“ von Expertinnen und Experten aller neun Projektpartner, die in ihren Regionen als Vermittler und Innovationsnetzwerke agieren. Die Publikation richtet sich an Akteure der Kreislauf- und Bioökonomie, Innovationsfördernde und politische Entscheidungsträger, die Europas grüne Transformation aktiv gestalten möchten. Herausgeber ist die JAMK University of Applied Sciences; die Publikation ist online verfügbar über Theseus.fi.

 

Über BioBoosters
Das Projekt BioBoosters – Boosting the Circular Transition wurde vom Interreg Baltic Sea Region Programm der Europäischen Union kofinanziert. Zum Netzwerk gehören: JAMK University of Applied Sciences (Finnland), Paper Province und BioFuel Region (Schweden), Vidzeme Planning Region (Lettland), Estonian University of Life Sciences und Pärnu County Development Centre (Estland), die Stiftung PRO CIVIS (Polen), WITENO GmbH (Deutschland) sowie der Sunrise Valley Science and Technology Park (Litauen).

Pressekontakt
Gudrun Mernitz – mernitz@witeno.de

Weitere Informationen
Projektwebsite: interreg-baltic.eu/project/bioboosters/
LinkedIn: BioBoosters Network
YouTube: @BioBoostersNetwork
Publikation: „Boosting Circular Transition“ herunterladen

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2024

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2024 gem. § 14 Abs. 5 KPG M-V

  1. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des unabhängigen Abschlussprüfers

An die WITENO GmbH, Greifswald

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der WITENO GmbH, Greifswald, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der der WITENO GmbH, Greifswald, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht   der   beigefügte   Jahresabschluss   in   allen   wesentlichen   Belangen   den deutschen,  für  Kapitalgesellschaften  geltenden  handelsrechtlichen  Vorschriften  und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß  §  322  Abs.  3  Satz  1  HGB  erklären  wir,  dass  unsere  Prüfung  zu  keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung  mit  den  deutschen  Grundsätzen  ordnungsmäßiger  Buchführung  als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei   der   Aufstellung   des   Jahresabschlusses   sind   die   gesetzlichen   Vertreter   dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem   sind   die   gesetzlichen   Vertreter   verantwortlich   für   die   Aufstellung   des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie  in  allen  wesentlichen  Belangen  mit  dem  Jahresabschluss  in  Einklang  steht,  den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung  eines  Lageberichts  in  Übereinstimmung  mit  den  anzuwendenden  deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wird, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und  Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.

Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. 

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN 
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 KPG MV 

Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen 

Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 KPG MV haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.

Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter 

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.

Verantwortung des Abschlussprüfers 

Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 1 bis 16, durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 1 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.

Stralsund, den 27. Mai 2025

BTR SUMUS GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Julian Dietrich  Wirtschaftsprüfer

2. Die Gesellschafterversammlung der WITENO GmbH hat am 19.06.2025 folgenden Beschluss gefasst:

    Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss 2024 der WITENO GmbH fest;

    a) genehmigt den Lagebericht 2024 der WITENO GmbH;
    b) erteilt der Geschäftsführung (Dr. Wolfgang Blank – Tätigkeit bis 10.12.2024 und Mirja Lin – Tätigkeit ab 11.12.2024) der WITENO GmbH Entlastung;
    c) beschließt den Jahresüberschuss 2024 der WITENO GmbH i. H. v. 48,94 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

    3. Der Jahresabschluss 2024, der Lagebericht und das Schreiben des Landesrechnungshofes werden in der Zeit vom 01.-20.11.2025 in den Räumen der Gesellschaft, Walther-Rathenau-Str. 49a, Greifswald, öffentlich ausgelegt und sind während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehbar.

     

    Interreg South Baltic – Jetzt Projektideen einreichen!

    Neue Fördermöglichkeiten für Ihre Projektidee!

    Die 5. Ausschreibung für reguläre Projekte und die 3. Ausschreibung für Kleinprojekte ist geöffnet! Vom 17. September bis zum 12. November 2025 können innovative, nachhaltige und grenzüberschreitende Projektideen eingereicht werden. Ob Digitalisierung, grüne Energie, Tourismus oder Kooperation – das Programm bietet vielfältige Fördermöglichkeiten für Organisationen aus dem südlichen Ostseeraum. Jetzt informieren und mitsegeln: www.southbaltic.eu

    Florian Beuß ist neuer Geschäftsführer

    Florian Beuß ist neuer Geschäftsführer

    Greifswald, 01. Juni 2025 – Die WITENO GmbH, Wissenschafts- und Technologieparks Nord°Ost in Greifswald, freut sich, Florian Beuß als neuen Geschäftsführer begrüßen zu dürfen.

    Mit Florian Beuß an der Spitze setzt WITENO auf eine erfahrene Führungspersönlichkeit, die umfassende Expertise in den Bereichen Planung, Digitalisierung, Arbeitsorganisation sowie im Innovationsmanagement mitbringt. Herr Beuß war zuletzt am Fraunhofer IGP in leitender Funktion tätig und hat dort erfolgreich Projekte zur Digitalisierung und Optimierung von Produktions- und Logistikprozessen verantwortet.

    „Mit Florian Beuß gewinnen wir einen innovativen und vernetzten Geschäftsführer, der die Entwicklung unseres Unternehmens und die Stärkung des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Greifswald maßgeblich vorantreiben wird“, erklärt Mirja Lin, Prokuristin und Interimsgeschäftsführerin der WITENO GmbH.

    WITENO ist seit über 30 Jahren eine zentrale Plattform für den Technologie- und Wissenstransfer in Mecklenburg-Vorpommern. Als Betreiber von Büro-, Labor- und Produktionsflächen unterstützt das Unternehmen Start-ups, junge Unternehmen und etablierte KMU auf ihrem Weg zu Wachstum und Erfolg.

    Florian Beuß freut sich auf die neue Aufgabe: „Ich sehe großes Potenzial in der weiteren Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft in der Region und möchte gemeinsam mit dem Team von WITENO innovative Impulse setzen.“

    Ein herzlicher Dank gilt auch Mirja Lin, die in der Übergangszeit die Geschäftsführung souverän übernommen hat – ihr Engagement war für uns eine wertvolle Stütze. Ebenso möchten wir auch unserem Prokuristen,  Martin Nätscher, danken, der als Teil der Geschäftsleitung in dieser Zeit gemeinsam mit Mirja die Fahne hochgehalten und maßgeblich zur Stabilität beigetragen hat.

    Über WITENO GmbH:
    Die WITENO GmbH betreibt den Wissenschafts- und Technologiepark Nord°Ost in Greifswald und bietet umfassende Infrastruktur, Beratung und Services für Unternehmen aus den Bereichen Biotechnologie, Medizintechnik, digitale Wirtschaft und weiteren Zukunftsbranchen.

    Für Rückfragen:
    Anke Götting
    Projektkoordinatorin Öffentlichkeitsarbeit
    WITENO GmbH
    Walther-Rathenau Straße 49a
    17489 Greifswald
    E-Mail: goetting@witeno.de

    Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023

    Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023 gem. § 14 Abs. 5 KPG M-V

    1. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des unabhängigen Abschlussprüfers

    An die WITENO GmbH, Greifswald

    Prüfungsurteile

    Wir haben den Jahresabschluss der WITENO GmbH, Greifswald, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der der WITENO GmbH, Greifswald, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

    Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

    • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
    • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

    Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

    Grundlage für die Prüfungsurteile

    Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

    Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

    Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

    Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

    Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

    Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

    Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

    Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

    Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

    Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

    Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

    • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
    • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
    • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
    • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
      Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
    • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
    • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
    • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

    Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

    SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

    Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 KPG MV 

    Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen 

    Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 KPG MV haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.

    Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben.

    Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

    Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.

    Verantwortung des Abschlussprüfers

    Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 1 bis 16, durchgeführt.

    Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 1 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.“

    Stralsund, den 24. Juni 2024

    BTR SUMUS GmbH

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    gez. Julian Dietrich (Wirtschaftsprüfer)

     

    2. Die Gesellschafterversammlung der WITENO GmbH hat am 12.07.2024 folgenden Beschluss gefasst:

      Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss 2023 der WITENO GmbH fest;

      a) genehmigt den Lagebericht 2023 der WITENO GmbH;
      b) erteilt dem Geschäftsführer der WITENO GmbH Entlastung;
      c) beschließt den Jahresüberschuss 2023 der WITENO GmbH i. H. v. 71.120,97 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

      3. Der Jahresabschluss 2023, der Lagebericht und das Schreiben des Landesrechnungshofes werden in der Zeit vom 01.-20.11.2024 in den Räumen der Gesellschaft, Walther-Rathenau-Str. 49a, Greifswald, öffentlich ausgelegt und sind während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehbar.

       

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