Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023 gem. § 14 Abs. 5 KPG M-V

  1. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des unabhängigen Abschlussprüfers

An die WITENO GmbH, Greifswald

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der WITENO GmbH, Greifswald, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der der WITENO GmbH, Greifswald, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
    Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 KPG MV 

Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen 

Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 KPG MV haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.

Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 1 bis 16, durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 1 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.“

Stralsund, den 24. Juni 2024

BTR SUMUS GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Julian Dietrich (Wirtschaftsprüfer)

 

2. Die Gesellschafterversammlung der WITENO GmbH hat am 12.07.2024 folgenden Beschluss gefasst:

    Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss 2023 der WITENO GmbH fest;

    a) genehmigt den Lagebericht 2023 der WITENO GmbH;
    b) erteilt dem Geschäftsführer der WITENO GmbH Entlastung;
    c) beschließt den Jahresüberschuss 2023 der WITENO GmbH i. H. v. 71.120,97 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

    3. Der Jahresabschluss 2023, der Lagebericht und das Schreiben des Landesrechnungshofes werden in der Zeit vom 01.-20.11.2024 in den Räumen der Gesellschaft, Walther-Rathenau-Str. 49a, Greifswald, öffentlich ausgelegt und sind während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehbar.

     

    Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022

    Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022 gem. § 14 Abs. 5 KPG

    1. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers

    An die WITENO GmbH, Universitäts- und Hansestadt Greifswald

    Prüfungsurteile

    Wir haben den Jahresschluss der WITENO GmbH, Greifswald, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WITENO GmbH, Greifswald, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

    Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

    • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und
    • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

    Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

    Grundlage für die Prüfungsurteile

    Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

    Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

    Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

    Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

    Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

    Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

    Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

    Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

    Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

    Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

    Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

    • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
    • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
    • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
    • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
    • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
    • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
    • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

    Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

    SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

    Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 KPG M-V

    Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen

    Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 KPG MV haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.

    Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben.

    Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

    Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.

    Verantwortung des Abschlussprüfers

    Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 1 bis 16, durchgeführt.

    Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 1 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.

    Stralsund, den 24. Juli 2023

    BTR SUMUS GmbH

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    gez. Jörn Schröder (Wirtschaftsprüfer)

    2. Die Gesellschafterversammlung der WITENO GmbH hat am 12.09.2023 folgenden Beschluss gefasst:

    a) genehmigt den Lagebericht 2022 der WITENO GmbH;
    b) erteilt dem Geschäftsführer der WITENO GmbH Entlastung;
    c) beschließt den Jahresfehlbetrag 2022 der WITENO GmbH i. H. v. 231.942,39 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

    3. Der Jahresabschluss 2022, der Lagebericht und das Schreiben des Landesrechnungshofes werden in der Zeit vom 01.-20.11.2024 in den Räumen der Gesellschaft, Walther-Rathenau-Str. 49a, Greifswald, öffentlich ausgelegt und sind während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehbar.

    Der INNO AWARD 2024 wurde verliehen

    Stralsund. Zum 12. Mal vergab der Verbund der Technologiezentren in Mecklenburg-Vorpommern (VTMV) gemeinsam mit Partnern aus der regionalen Wirtschaft den begehrten Innovationspreis “INNO AWARD”. Die feierliche Preisverleihung fand am 2. Juli 2024 in der Hochschule Stralsund statt. Um die drei Hauptpreise des branchenübergreifende Innovationspreises im Wert von insgesamt 18.000 Euro hatten sich mehr als ein Dutzend Teams von jungen Wissenschaftlern, Kreativen und Start-ups beworben. „Gesucht waren innovative Ideen und nachhaltige Konzepte für Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die Auswahl unter den zahlreichen anspruchsvollen Bewerbungen fiel schwer“, betonte Dr. Wolfgang Blank, Vorstand des Verbundes der Technologiezentren.

    Der erste Preis des INNO AWARD 2024 ging an eine Innovation aus dem Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie Greifswald (INP). Die jungen Wissenschaftler Laura Barillas-Mora und Adrian Lopez Vasquez entwickelten ein neues Plasmadruckverfahren, das die präzise Beschichtung von Materialien wie Metall, Kunststoff (Polymere) oder Papier mit hauchdünnen Schichten ermöglicht. Die Modifizierung der Oberflächen gelingt im Mikrometer-Maßstab, ab Schichten von etwa der Dicke eines menschlichen Haares. Zudem ermöglicht das neue Plasmadruckverfahren die Oberflächenaktivierung, Funktionalisierung, chemische Strukturierung, Feinreinigung und das Abtragen von Schichten. Dies eröffnet vielfältige Anwendungsmöglichkeiten in der Mikrofabrikation. Derzeit wird an einem industriellen Prototyp gearbeitet. Für die Vermarktung der umweltfreundlichen Technologie plant Laura Barillas-Mora eine Ausgründung aus dem INP.

    Der zweite Preis des bundesweit ausgeschriebenen Wettbewerbs ging weit in den Süden. Mit der Gesundheits-App „tilencio“ errang das Start-up-Team „Health Study Club GmbH“ aus Erlangen den zweiten Preis. Die App bietet eine digitale Lösung zur Linderung von chronischem Tinnitus. Unter den störenden Ohrgeräuschen leiden weltweit mehr als 740 Millionen Patienten. In Deutschland sind 15 Prozent der erwachsenen Bevölkerung betroffen. Bislang gibt es keine medizinische Heilung. Mit „tilencio“ ist ein zertifiziertes Medizinprodukt auf dem Markt, das einen umfassenden Therapieansatz besitzt. Die App ermöglicht Patienten, die eigene Erkrankung besser verstehen und damit umgehen zu können (Psycho-Edukation). Zudem helfen Audio-Stimulationen die Tinnitus-Belastung und Schmerzen zu lindern. Zukünftige Erweiterungen werden ein Trainingsmodul zur Verbesserung des Hörvermögens beinhalten. Die App ist in sechs Sprachen verfügbar und lässt sich optimal mit Hardwarelösungen wie Hörgeräten kombinieren. „Neben der Innovation und Marktreife des Projektes stand dessen inhaltlicher Bezug zum Gesundheitsland MV im Vordergrund. Auch verbinden wir damit die Hoffnung, unserem Land und der hiesigen Gründerszene in Deutschland mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Im Gesundheitsland MV bieten wir dem Team ein ausgezeichnetes Marktumfeld an“, sagte Dr. Blank.

    Den dritten Preis gewannen die Rostocker Automatisierungsspezialisten Fabian Hölzke, Arne Wall und Hannes Raddatz, die im Rahmen ihrer Forschungen am Institut für Angewandte Mikroelektronik der Universität Rostock an der autonomen Steuerung von Kränen, Gabelstaplern und weiteren industriellen Geräten arbeiten. „Unsere Mission ist es, innovative Lösungen für die Industrie zu entwickeln, die die Effizienz, Sicherheit und Nachhaltigkeit verbessern“, erklärte Hannes Raddatz. Mit seinen langjährigen Kollegen will er die vierte industrielle Revolution „Industrie 4.0“ voranbringen, die die intelligente Vernetzung von Maschinen und Abläufen in der Industrie mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien zum Ziel hat. Im Sommer 2024 gründeten die drei Rostocker Forscher nun ihr Start-up, um die Vernetzung von Maschinen für klein- und mittelständische Unternehmen voranzutreiben. „Unsere Software ist ein Universalübersetzer, der Maschinen eine gemeinsame Sprache sprechen lässt.“ Vom INNO AWARD erhoffen sich die Rostocker die notwendige Aufmerksamkeit, um Partner zu finden.

    Der „INNO AWARD“ trägt dazu bei, die Gründerszene MV mit ihren herausragenden Leistungen in den Fokus zu rücken, unterstrich Petra Ludwig vom VTMV-Vorstand. „Wir ermuntern junge Menschen, sich nach dem Studium selbstständig zu machen und ihre Geschäftsideen umzusetzen. Dabei stehen die Technologiezentren beratend zur Seite.” Die fünf Gründer- und Technologiezentren in Mecklenburg-Vorpommern mit ihren derzeit 360 Unternehmen sind eine gute Adresse als Ansprechpartner. Auf den insgesamt ca. 63.500 Quadratmetern Produktions-, Labor- und Büroflächen gewährleisten erfahrene Teams professionelle Beratung und Unterstützung. Über 1300 Unternehmen wurden seit 1990 in den Zentren gegründet und betreut.

     

    Der Wettbewerb um den INNO AWARD wird von Wirtschaftspartnern aus Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Dazu zählen die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern und das Beratungsunternehmen ECOVIS Grieger Mallison sowie die Sparkassen-Finanzgruppe, die mit acht Sparkassen im Nordosten stark verwurzelt ist.

    Weitere Infos unter: www.inno-award.de

     

    Technologiezentren:

    ICR Roggentin: Informatik Center Roggentin; Kompetenzzentrum für Softwareentwicklung und IT-Dienstleistungen auf ca. 3.200 Quadratmetern an der A19 (Rostock Süd). Geschäftsführer Armin Köhler; www.informatikcenter.de

    TZW Warnemünde: Technologiezentrum Warnemünde heute ein Hub mit über 80 innovativen Firmen und Startups und rund 800 Mitarbeitern, integriert in einen modernen serviceorientierten Forschungs- und Technologiecampus mit intelligenter Infrastruktur sowie INNORaum und Cowork-Startrampe7.0. Geschäftsführerin Petra Ludwig; www.tzw-info.de

    ITC Bentwisch: Innovations- und Trendcenter GmbH; 1996 gegründet, derzeit 42 Firmen, drei Gebäude mit 6.800 Quadratmeter Fläche, 95 Prozent Vermietung, keine branchenspezifische Ausrichtung. Geschäftsführer Stephan Busekow; www.itc-bentwisch.de

    WITENO Greifswald: Wissenschafts + Technologiepark Nord Ost; Zusammenschluss von drei Greifswalder Technologie- und Gründerzentren: dem Technologiezentrum Vorpommern, dem BioTechnikum Greifswald sowie dem CoWork Greifswald mit insgesamt 17.000 Quadratmetern Büro- und Laborflächen. Ansprechpartner Dr. Wolfgang Blank; www.witeno.de

    TGZ Schwerin/Wismar: Technologie- und Gewerbezentrum Schwerin/Wismar; 1990 gegründet, bietet an den Standorten Schwerin und Wismar derzeit 110 Unternehmen auf 22.000 Quadratmetern beste Bedingungen, weiteres Bauland ist vorhanden.  Geschäftsführer Thomas Möller, Steffi Groth Geschäftsführerin ATI; www.tgz-mv.de

    Rekordjahr für den UNIQUE Ideenwettbewerb

    Greifswald, 28.06.2024 – Greifswald zeigt wieder einmal seinen Ideenreichtum. Mit 27 eingereichten Skizzen schreibt der UNIQUE Ideenwettbewerb einen neuen Rekord. Besonders beeindruckt war die Jury aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft von der Vielfalt der Ideen: über Kulturangebote im ländlichen Raum und Reststoffverwertung von Kaffee bis zum hochinnovativem Plasmadruckverfahren. Die besten Ideen wurden gestern im Kulturzentrum St. Spiritus ausgezeichnet.

    Der UNIQUE-Ideenwettbewerb, der jährlich von der WITENO GmbH in Zusammenarbeit mit der Universität Greifswald und den regionalen Forschungsinstituten ausgeschrieben wird, zielt darauf ab, hervorragende Ideen und Projekte in praktische Geschäftsstrategien umzusetzen.
    In der Kategorie Studierende und Auszubildende gewann die Idee „Brave Buddy“ von Paula Straub, die sich für die Stärkung von Kindern und Mobbingprävention bereits im Vor- und Grundschulalter einsetzt.

    Bei den Forschenden/Absolvent:innen und Externen überzeugten Laura Barillas-Mora und Adrián Lopez-Vasquez vom INP die Jury mit „MicroQuasar Technologies“ und ihrem innovativen Plasmadruckverfahren. Das Team ist in der Lage Materialien hauchdünn zu beschichten. Anwendung findet das Verfahren damit z.B. in der Mikroelektronik.

    Dr. Gudrun Mernitz, Leiterin der Gründungsberatung der WITENO GmbH, ist begeistert: „Der Wettbewerb zeigt nicht nur thematisch eine beeindruckende Vielfalt, sondern auch in den Teams. Viele internationale Forschende haben teilgenommen, und der Frauenanteil lag bei fast 60 %, deutlich über dem Durchschnitt von 39 % laut KFW Gründungsmonitor. Studien belegen, dass diverse Gründungsteams erfolgreicher sind. Wir sind also auf dem richtigen Weg, gemeinsam den langfristigen Erfolg der Startups in der Region zu unterstützen.“

    Dr. Stefan Seiberling, Leiter des ZFF der Universität Greifswald stimmt zu und ist stolz: „Dass es dieses Jahr so viele Ideen gab ist kein Zufall, sondern das Resultat eines effizienten Zusammenspiels. Der jahrelange Aufbau des Gründungsökosystems in der Region trägt Früchte. Die Universität kooperiert mit WITENO zum Besten der Ideenträger*innen und durch die charismatische Gründungswerft werden Studierende durch Studierende für Gründungen begeistert. Zudem konnten wir Forschende durch eine gezielte Ansprache für die Verwertung Ihrer exzellenten Forschungsergebnisse gewinnen. Vor allem aber ist der Rekord ein Resultat der Studierenden und Wissenschaftler*innen, die hinter den Ideen stehen“.

    Auf die Gewinner*innen warten nicht nur substanzielle Preisgelder. Sie erhalten überdies auch Beratung und tatkräftige Unterstützung durch ausgewiesene Gründungsexpert*innen bei der Weiterentwicklung ihrer Ideen und bestenfalls bei der Unternehmensgründung.

    Folgende Teams haben in diesem Jahr gewonnen:
    Studierende/Auszubildende
    • 1. Platz – 2.500€: Brave Buddy – Paula Straub
    Selbstbehauptungstrainings für Kinder von 5-12 Jahren

    • 2. Platz – 1.000€: Mollie – der mobile Wickeltisch – Laura Gromodka

    • 3. Platz – 750€: popublique.com – Anna B. mit Karin Maria Haslauer
    Plattform für die Veröffentlichung lyrischer Texte

    Forschende/Absolvent*innen/Externe
    • 1. Platz – 2.500€: MicroQuasar Technologies – Dr. Laura Barillas-Mora & Adrián Lopez Vasquez
    Innovatives und äußerst präzises Plasmadruckverfahren

    • 2. Platz – 1.000€: CARING. Mit Fürsorge entlassen – Fanny Schumacher-Schönert
    Entlass-, Überleitungs- und Nachsorgemanagement für Kliniken, Praxen und Patienten

    • 3. Platz – 750€: LyoThroReg – Dr. Konstanze Aurich, Dr. Janosch Schoon & Dr. Kerstin Wendland
    Lyophilisiertes Humanes Plättchenlysat aus Thrombozytenkonzentraten für die
    zellbiologische Forschung und Regeneration muskuloskelettaler Gewebe

    Sonder- und Sachpreise:
    • Publikumspreis – 500€: Gesund Bouldern – Elisa Rosenkranz
    Ein präventives Angebot zur Förderung der psychischen Gesundheit

    • FilmVision Sonderpreis im Wert von 10.000€: Amber Assets – Florian Simke
    Wissenschaftliche Zertifizierung und Vertrieb von Bernsteinen

    • Inter Medien Networks Sonderpreis im Wert von 5.000€: Amber Asstes – Florian Simke

    • Cosun Beet Company Nachhaltigkeitspreis – 1.400€: EcoBrew – Dr. Siva Sankar Murthy Bandaru & Bruno Wilke
    Restlose Verwertung von Kaffeesatz
    Die ausgelobten Preise sind durch die Sponsor*innen und Partner*innen möglich, denen ein

    Herzlicher Dank gilt:

    Sparkasse Vorpommern, ESB Invest Vorpommern GmbH,
    Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH; Hardtke ·
    Svensson & Partner mbB; Universitäts- und Hansestadt Greifswald; I.B.U. Projekt GmbH; Inter
    Medien Networks GmbH; FilmVision Marten Kählert; Cosun Beet Company GmbH & Co. KG,
    hival

    Kontakt: Lia Mertens, WITENO GmbH, mertens@witeno.de, 01512 616 1387

    MOIN° und willkommen auf der neuen Webseite!

    Es ist vollbracht. Liebe Leser, wir haben unsere Webseite aufgeräumt, neu strukturiert, an unser gewachsenes Geschäftsvolumen angepasst und – wie wir hoffen – auch für Sie etwas freundlicher gestaltet. Wenn Ihnen etwas auffällt, was wir besser machen können, dann lassen Sie es uns gerne wissen! Wir werden in einer zweiten Stufe kurzfristig die Möglichkeit eröffnen, dass Sie unsere Leistungen direkt buchen können. Seien Sie also weiterhin gespannt.

    It´s done. Dear English-speaking customers, partners and friends of WITENO! We have updated and modernized our website. In a further step you will soon get access to a website in English language. Please be patient or use any convenient translating tool for getting information about our offers and services. We will in a second step implement booking possibilities on the website. We would be happy to see you again!

    Startschuss für Interims-Standort des DIZ am Hafen

    Gemeinsam gaben Christian Pegel, Minister für Inneres und Digitalisierung, und Dr. Wolfgang Blank, CEO der WITENO GmbH, heute den Startschuss für den Interims-Standort des Digitalen Innovationszentrums Greifswald am Greifswalder Museumshafen. Im Rahmen des monatlichen Digitalisierungstreffs „BITS & MATJES“ stellte das DIZ Greifswald sein Leistungsspektrum vor. Zudem präsentierten die HanseYachts AG und der studentische Ruderclub ihre Digitalisierungsaktivitäten. Schließlich informierte auch die WITENO GmbH über ihr derzeit am Selliner See laufendes Vorhaben zur Implementierung eines mobilen 5G Funknetzes. Die mehr als 60 Teilnehmer nutzten im Anschluss die Möglichkeit, die Räumlichkeiten in der Salinenstraße persönlich in Augenschein zu nehmen und vor allem, um sich untereinander zu vernetzen.

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