Fachbeitrag Cyberattacken

Bits & Matjes – „Cyberattacken“

Bits & Matjes – „Cyberattacken“

Am 17. Oktober 2024 fand im Digitalen Innovationszentrum Greifswald (DIZ Greifswald) die Veranstaltung „Bits & Matjes“ statt – ein etabliertes Angebot zur Förderung der Digitalisierung im Kreis Vorpommern Greifswald. Die Veranstaltung, die durch das DIZ Greifswald und in Kooperation mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald, der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg (IHK), der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern der Bundesagentur für Arbeit Greifswald durchgeführt wird, brachte von 12:00 bis 14:00 Uhr Unternehmer:innen, Digitalisierungsinteressierte und Expert:innen zusammen. Ziel war es, die digitale Transformation in der Region voranzutreiben und die regionale Wirtschaft zu stärken. Mit einer gelungenen Mischung aus praxisnahen Fachvorträgen, Beratung und Networking bot die Veranstaltungsreihe ein spannendes, informatives und inspirierendes Programm, das darauf abzielte, Unternehmen, Gründer:innen und Interessierte im Bereich der digitalen Transformation zu unterstützen und zu vernetzen.

„Bits & Matjes“ findet monatlich statt und deckt ein breites Spektrum digitaler Themen ab. Das Format besteht aus zwei Hauptkomponenten. Die Veranstaltung beginnt mit Impulsvorträgen von Expert:innen und Präsentationen zu aktuellen digitalen Trends und Technologien. Die anschließende Netzwerkphase dient dazu, bei einem kleinen, informellen maritimen Imbiss (symbolisiert durch das namensgebende „Matjes“) Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen. Diese Struktur fördert sowohl den Wissenstransfer als auch die Bildung von Kooperationen zwischen verschiedenen Akteuren der regionalen Wirtschaft.

Vollständig vom Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert, bietet das DIZ Greifswald beratende Leistungen für Unternehmen im Digitalisierungsprozess, Impulse für innovative digitale Lösungen und ein umfangreiches Netzwerk für den Austausch zwischen verschiedenen Akteuren. Das DIZ fungiert somit als treibende Kraft für die digitale Transformation in der Region.

Der Themenschwerpunkt der aktuellen Veranstaltung konzentrierte sich auf „Cyberattacken“.

Cybersicherheit in der Praxis – Andreas Thiel, Clausohm-Software GmbH

Andreas Thiel von der Clausohm-Software GmbH führte die Teilnehmer durch die vielfältigen Facetten der Cybersicherheit und stellte gezielte Maßnahmen vor, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) relevant sind:

  1. Kontinuierliche Schutzmaßnahmen: Clausohm setzt auf Continuous Protection und bietet unter anderem Penetrationstests und Schwachstellenanalysen an. Das Monitoring as a Service ist ein zentraler Service, der Unternehmen hilft, ihre Systeme kontinuierlich auf potenzielle Bedrohungen zu überwachen.
  2. Sicherheitsüberprüfungen und Red Teaming: Clausohm führt Sicherheitsüberprüfungen mit simulierten Angriffen durch, um Schwachstellen in IT-Infrastrukturen aufzudecken. Red Teaming ermöglicht, durch gezielte Angriffe und Social Engineering-Taktiken die Sicherheitsvorkehrungen eines Unternehmens realitätsnah zu testen.
  3. Phishing-Kampagnen und Schulungen: Simulierte Phishing-Mail-Kampagnen helfen, Mitarbeitende für diese Art von Cyberangriffen zu sensibilisieren. Clausohm setzt zusätzlich auf eine eigens entwickelte Awareness-Plattform, die Mitarbeitende schult und vorbereitet.
  4. Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI): KI wird bei Clausohm zur Erstellung täuschend echter Phishing-Mails genutzt, die es ermöglichen, Schwachstellen in der menschlichen Wahrnehmung zu identifizieren und das Bewusstsein für Bedrohungen weiter zu schärfen.
  5. Beratung zu Sicherheitsrichtlinien: Clausohm unterstützt Unternehmen bei der Einführung eines Informationssicherheits-Management-Systems (ISMS), das strategisch in Sicherheitsrichtlinien und Notfallmanagement (BCM) eingebettet ist. Für KMU stellt dies eine praktikable Herangehensweise dar, um Cybersicherheitsmaßnahmen nachhaltig zu implementieren.

Innovative Authentifizierungsmethoden – Viktor Garske, Institut für sichere mobile Kommunikation an der Hochschule Stralsund

Viktor Garske vom Institut für sichere mobile Kommunikation an der Hochschule Stralsund widmete sich in seinem Vortrag dem Thema moderner Authentifizierungsmethoden und stellte Passkeys als zukunftsweisende Alternative zu Passwörtern vor:

  1. Hintergrund zu Passwörtern: Garske begann mit einem historischen Überblick und erklärte, wie Passwörter seit den 1960er-Jahren zur Authentifizierung genutzt werden. Problematisch ist, dass Passwörter anfällig für Phishing und andere Angriffe sind.
  2. Passkeys als sichere Alternative: Passkeys basieren auf einem Schlüsselpaar, das mit dem Domainnamen einer Website verknüpft ist und somit nicht durch Phishing kompromittiert werden kann. Diese Schlüssel werden sicher auf dem Endgerät oder einem Authentifizierungs-Token gespeichert und nur nach erfolgreicher Verifizierung freigegeben.
  3. Implementierung und Vorteile: Für die Nutzung von Passkeys ist die „Web Authentication API“ (WebAuthn) erforderlich. Garske betonte, dass diese Technologie benutzerfreundlicher und sicherer ist als Passwörter und bereits von großen Anbietern wie Google und Apple unterstützt wird.
  4. Kritische Betrachtung: Garske wies darauf hin, dass Passkeys viele Phishing-Risiken eliminieren, aber auch einige Einschränkungen aufweisen. Zum Beispiel sind Passkeys an ein bestimmtes Gerät gebunden und erfordern häufig die Integration von Cloud-Diensten zur Synchronisation.

 

IT-Sicherheit im Hochschulkontext – Gordon Grubert, Universitätsrechenzentrum Greifswald

Gordon Grubert, der technische Leiter des Rechenzentrums der Universität Greifswald, erläuterte die Herausforderungen und Strategien, mit denen Hochschulen wie die Universität Greifswald ihre IT-Infrastrukturen absichern:

  1. Risikoanalyse und Bedrohungsbewertung: Grubert betonte, dass die Universität potenziellen Cyberbedrohungen gut gerüstet gegenübertritt. Die größten Gefahren gehen von ungesicherten IT-Infrastrukturen aus, die wie ein „Kartenhaus“ zusammenfallen können, wenn zentrale Komponenten wie Active Directory kompromittiert werden.
  2. Ebenenübergreifende Sicherheitsstrategie: Ein zentrales Element der Sicherheitsstrategie ist die Verwendung von offenen Standards und dezentralen Lösungen. Das Netzwerk, die Anwendungen und das Identitätsmanagement (IdMS) werden so strukturiert, dass der Ausfall einer Komponente nicht die gesamte Infrastruktur gefährdet. Grubert stellte einen Failover-Plan vor, der den Ausfall zentraler Systeme in kürzester Zeit beheben kann.
  3. Honeypot-Strategie zur Ransomware-Prävention: Um Ransomware-Angriffe zu erkennen, setzt die Universität Honeypots auf dem Fileserver ein. Diese Fallen registrieren unautorisierte Zugriffe und leiten sofort Gegenmaßnahmen ein, wie z. B. die Sperrung der Angreifer-IP und betroffener Nutzenden.
  4. Benutzerfreundliche Sicherheitsmaßnahmen: Grubert verwies auf die Bedeutung benutzerfreundlicher, aber konsequenter Sicherheitsmaßnahmen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für VPN-Zugänge. Auch wenn dies für manche Nutzer unbequem erscheint, ist es ein essenzieller Schritt, um die Sicherheit der universitären IT-Infrastruktur zu gewährleisten.

Fazit

Die Veranstaltungsreihe „Bits & Matjes“ hat sich als ein wirksames Forum zur Förderung der Digitalisierung im Landkreis Vorpommern-Greifswald etabliert. Die praxisnahen Vorträge von ExpertInnen wie Andreas Thiel, Viktor Garske und Gordon Grubert bieten einen tiefen Einblick in die Herausforderungen und Lösungen rund um die Cybersicherheit und digitale Transformation. Mit der Fokussierung auf Wissenstransfer, Anwendungsbeispiele und Netzwerkbildung stärkt „Bits & Matjes“ die digitale Kompetenz der Region und trägt aktiv zur digitalen Innovationsstrategie von Mecklenburg-Vorpommern bei.

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023 gem. § 14 Abs. 5 KPG M-V

  1. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des unabhängigen Abschlussprüfers

An die WITENO GmbH, Greifswald

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der WITENO GmbH, Greifswald, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der der WITENO GmbH, Greifswald, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
    Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 KPG MV 

Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen 

Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 KPG MV haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.

Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 1 bis 16, durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 1 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.“

Stralsund, den 24. Juni 2024

BTR SUMUS GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Julian Dietrich (Wirtschaftsprüfer)

 

2. Die Gesellschafterversammlung der WITENO GmbH hat am 12.07.2024 folgenden Beschluss gefasst:

    Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss 2023 der WITENO GmbH fest;

    a) genehmigt den Lagebericht 2023 der WITENO GmbH;
    b) erteilt dem Geschäftsführer der WITENO GmbH Entlastung;
    c) beschließt den Jahresüberschuss 2023 der WITENO GmbH i. H. v. 71.120,97 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

    3. Der Jahresabschluss 2023, der Lagebericht und das Schreiben des Landesrechnungshofes werden in der Zeit vom 01.-20.11.2024 in den Räumen der Gesellschaft, Walther-Rathenau-Str. 49a, Greifswald, öffentlich ausgelegt und sind während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehbar.

     

    Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022

    Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022 gem. § 14 Abs. 5 KPG

    1. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers

    An die WITENO GmbH, Universitäts- und Hansestadt Greifswald

    Prüfungsurteile

    Wir haben den Jahresschluss der WITENO GmbH, Greifswald, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WITENO GmbH, Greifswald, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

    Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

    • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und
    • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

    Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

    Grundlage für die Prüfungsurteile

    Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

    Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

    Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

    Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

    Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

    Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

    Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

    Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

    Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

    Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

    Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

    • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
    • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
    • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
    • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
    • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
    • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
    • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

    Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

    SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

    Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 KPG M-V

    Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen

    Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 KPG MV haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.

    Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben.

    Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

    Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.

    Verantwortung des Abschlussprüfers

    Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 1 bis 16, durchgeführt.

    Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 1 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.

    Stralsund, den 24. Juli 2023

    BTR SUMUS GmbH

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    gez. Jörn Schröder (Wirtschaftsprüfer)

    2. Die Gesellschafterversammlung der WITENO GmbH hat am 12.09.2023 folgenden Beschluss gefasst:

    a) genehmigt den Lagebericht 2022 der WITENO GmbH;
    b) erteilt dem Geschäftsführer der WITENO GmbH Entlastung;
    c) beschließt den Jahresfehlbetrag 2022 der WITENO GmbH i. H. v. 231.942,39 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

    3. Der Jahresabschluss 2022, der Lagebericht und das Schreiben des Landesrechnungshofes werden in der Zeit vom 01.-20.11.2024 in den Räumen der Gesellschaft, Walther-Rathenau-Str. 49a, Greifswald, öffentlich ausgelegt und sind während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehbar.

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